Aerial Cinematography über München ist kein Hobby mehr. Was wirklich nötig ist, bevor die Drohne steigt — abseits der Instagram-Romantik.
Es gibt zwei Arten, über Drohnenaufnahmen zu sprechen. Die eine beginnt mit dem Wort „cineastisch“ und endet bei einem Sonnenaufgang über der Isar. Die andere beginnt mit einem Formular und einer Frist. Nur die zweite entscheidet darüber, ob überhaupt gedreht wird.
Wir bekommen regelmäßig Anfragen, in denen der Drohnenflug wie eine Kleinigkeit klingt: „Ein paar Luftbilder vom Gebäude, das machen wir am Drehtag noch schnell mit.“ Manchmal stimmt das sogar. Häufiger stimmt es nicht — und der Unterschied liegt nicht an der Drohne, sondern an drei Fragen: Wer steht darunter, wo genau wird geflogen, und wer muss vorher zugestimmt haben.
01 — Die KategorieSeit die EU-Regeln gelten, ist die Frage „privat oder gewerblich“ für die Zulässigkeit unerheblich. Maßgeblich ist das Risiko des Betriebs. Die sogenannte offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien, und jede beantwortet vor allem eine Frage: Wie nah darf man Menschen kommen?
Für A1 und A3 genügt der EU-Kompetenznachweis: Online-Training, 40 Fragen, mindestens 75 Prozent, 25 Euro Gebühr. Für A2 braucht es das EU-Fernpilotenzeugnis mit praktischem Selbststudium und Theorieprüfung bei einer anerkannten Stelle. Beide Zertifikate sind fünf Jahre gültig und danach aufzufrischen. Das ist der einfache Teil.
Der unbequeme Teil betrifft ältere Geräte: Drohnen ohne C-Klassifizierung dürfen seit Anfang 2024 nur noch unter 250 Gramm in A1 oder zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm in A3 fliegen. Ein A2-Betrieb mit einer Bestandsdrohne ist nicht mehr möglich — was in der Praxis bedeutet: Wer mit einer gepflegten älteren Kameradrohne näher als 150 Meter an bebautes Gebiet will, fliegt nicht.
02 — Die SchwelleAm Set lässt sich die Crew einweisen. Statisten lassen sich informieren und ihre Zustimmung dokumentieren. Passanten nicht. Genau hier verläuft die Grenze, die über Aufwand und Kosten entscheidet: Sobald eine Betriebsbedingung der offenen Kategorie nicht mehr eingehalten wird — etwa weil über einem belebten Platz geflogen werden soll — fällt der Dreh in die Kategorie „speciell“ und braucht eine Betriebsgenehmigung.
Das ist kein Formular mehr, das ist ein Verfahren. Für Neuanträge gilt seit Januar 2026 die Risikobewertung nach SORA 2.5, dazu Betriebshandbuch, Compliance-Matrix und Fluggebietsdateien. Das Luftfahrt-Bundesamt selbst gibt an, dass die geschätzte Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung deutlich mehr als sechs Monate beträgt. Wer im September dreht, hätte im Winter anfangen müssen.
»Die ehrlichste Auskunft, die eine Produktion geben kann, lautet manchmal: Diese Einstellung bekommen wir legal nicht — und hier ist die, die genauso gut aussieht.«
Marvinfilm — Studio-Notiz, 2026
München liegt großflächig in der Kontrollzone des Flughafens. Das heißt: Zur luftrechtlichen Erlaubnis kommt eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung — zwei getrennte Vorgänge bei zwei Stellen, nacheinander, nicht wahlweise.
Beide Seiten haben sich in diesem Sommer geändert, und zwar in dieselbe Richtung: mehr Formalität. Seit dem 25. Juli 2026 ist für Flüge der offenen Kategorie im geografischen Gebiet des Flughafens München wieder ein förmlicher Antrag beim Luftamt Südbayern nötig; die zuvor geltende Allgemeinverfügung ist entfallen. Die Regierung von Oberbayern nennt für Einzelerlaubnisse eine Antragsfrist von mindestens zehn Werktagen vor dem Starttag, bei Gebühren zwischen 50 und 3.500 Euro.
Parallel gilt seit dem 6. August 2026 eine neue Kontrollzonenregelung der Flugsicherung für fünfzehn Verkehrsflughäfen, München eingeschlossen. Sie staffelt die zulässige Höhe nach Zonen: in der innersten ist stets eine individuelle Freigabe erforderlich, in den äußeren gelten pauschale Obergrenzen. Für individuelle Freigaben nennt die Flugsicherung eine Bearbeitungszeit von in der Regel vierzehn Tagen.
Wer beide Fristen addiert und berücksichtigt, dass sie nicht parallel laufen müssen, landet für einen Dreh in der Münchner Innenstadt realistisch bei vier bis sechs Wochen Vorlauf. Das ist unsere Erfahrungsgröße, keine amtliche Angabe — aber wir haben sie oft genug bestätigt bekommen.
04 — Der RestDas Luftrecht ist nur eine von mehreren Ebenen. Drei weitere werden regelmäßig übersehen — und zwei davon fallen erst auf, wenn der Film bereits online ist.
Urheberrecht. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2024 entschieden, dass mit Drohnen gefertigte Luftaufnahmen geschützter Werke nicht unter die Panoramafreiheit fallen. Die Regel „was man von der Straße aus sieht, darf man zeigen“ gilt aus der Luft also gerade nicht. Für Architektur, Fassadenkunst und markante Bauwerke heißt das: Zustimmung der Rechteinhaber einholen, bevor veröffentlicht wird.
Datenschutz. Sobald nicht rein privat geflogen wird, gilt die DSGVO vollständig. Die Datenschutzkonferenz stuft Drohnenaufnahmen als deutlich schwereren Eingriff ein als stationäre Videokameras, weil die üblichen Informationspflichten aus der Luft praktisch nicht erfüllbar sind. In der Praxis bedeutet das: Flugweg so planen, dass identifizierbare Personen gar nicht erst im Bild sind — und nicht darauf setzen, das später in der Post wegzuretuschieren.
Grund und Boden. Die luftrechtliche Erlaubnis ersetzt keine Drehgenehmigung. Die Landeshauptstadt München nimmt Kameradrohnen ausdrücklich von den genehmigungsfreien Drehs „mit geringem Aufwand“ aus; für öffentliche Verkehrsflächen ist das Servicebüro Film zuständig. Im Englischen Garten und auf anderen Flächen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind Start und Landung nur mit vorheriger, kostenpflichtiger Genehmigung und ausdrücklich nur in Ausnahmefällen zulässig — gewerbliche Drehs ohne Bezug zum Objekt werden in der Regel abgelehnt. Dazu kommen vier Naturschutz- und siebzehn Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, für die die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist.
Der Bußgeldrahmen für luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten reicht bis 50.000 Euro. Das ist die Höchstandrohung, nicht der Regelfall — aber es beschreibt die Größenordnung, in der sich der „machen wir schnell noch“-Ansatz bewegt.
05 — In der PlanungAlles daran lässt sich organisieren. Was sich nicht organisieren lässt, ist Zeit, die schon vergangen ist. Deshalb fragen wir bei jedem Projekt mit Luftaufnahmen als Erstes nach dem Ort und nicht nach dem Bild: Ein Firmengelände im Umland ist am Drehtag machbar. Dieselbe Einstellung über einem belebten Platz im Stadtzentrum ist ein eigenes Teilprojekt mit eigener Vorlaufzeit — oder eine Einstellung, die man besser anders löst.
Wir fliegen mit eigener Drohnenflotte, eigenen Piloten und den Kennzeichnungen A1, A2 und A3, und wir kümmern uns um Anträge und Freigaben. Der ehrlichere Teil unserer Arbeit ist trotzdem der, in dem wir gelegentlich sagen: Diese Aufnahme bekommen Sie so nicht — und dann eine zeigen, die genauso wirkt.
Nicht die Drohne entscheidet über den Aufwand, sondern die Frage, wer unter ihr steht. Sobald unbeteiligte Personen überflogen werden, endet die offene Kategorie und ein Genehmigungsverfahren beginnt.
In München sind zwei Stellen nacheinander zuständig: das Luftamt Südbayern für die Erlaubnis und die Deutsche Flugsicherung für die Freigabe in der Kontrollzone. Seit Juli und August 2026 gelten dafür verschärfte Regeln.
Luftaufnahmen geschützter Bauwerke fallen laut BGH-Urteil von 2024 nicht unter die Panoramafreiheit. Die Rechtefrage entsteht damit nicht beim Flug, sondern bei der Veröffentlichung.
Zertifizierte Fernpiloten mit A1, A2 und A3, eigene Flotte, Genehmigungen organisiert. Deutschlandweit im Einsatz.
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