Ein Drohnentag wird gern als Tagessatz angeboten. Der Preis entscheidet sich aber nicht in der Luft, sondern an der Frage, ob der geplante Flug noch in die offene Kategorie passt — oder schon in ein Genehmigungsverfahren.
Zwei Angebote für denselben Drohnentag können sich um den Faktor fünf unterscheiden, ohne dass eines davon zu teuer ist. Der Unterschied liegt fast nie beim Gerät und fast immer bei der Betriebskategorie, in der geflogen werden soll.
01 / Die KategorieDie EU-Drohnenverordnung kennt drei Betriebskategorien. In der offenen Kategorie sind Flüge ohne behördliche Genehmigung möglich, allerdings unter engen Bedingungen: auf Sicht, maximal 120 Meter Höhe, nicht über Menschenansammlungen, Drohne bis 25 Kilogramm. Wer eine dieser Grenzen überschreitet, landet automatisch in der speziellen Kategorie — und braucht entweder eine Erklärung nach einem Standardszenario oder eine Betriebsgenehmigung auf Basis einer Risikobewertung.
Genau an dieser Schwelle verdoppelt oder verdreifacht sich der Aufwand. Passt kein Standardszenario, ist eine individuelle Risikobewertung nach der SORA-Methodik nötig, auf deren Grundlage die Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt wird. Das ist kein Formular, das man am Vortag ausfüllt, sondern ein Verfahren mit Vorlauf — und es gehört in die Kalkulation, nicht in die Überraschungsspalte.
Luftrecht und örtliches Recht sind zwei Ebenen, die unabhängig voneinander gelten. In München führt die Stadt Kameradrohnen ausdrücklich unter den Hilfsmitteln, die die Genehmigungsfreiheit auf öffentlichem Verkehrsgrund aufheben. Sobald also eine Drohne startet, braucht es zusätzlich zur luftrechtlichen Seite eine Drehgenehmigung — und je nach Ort eine andere Stelle, die sie erteilt.
Welche das jeweils ist, steht ausführlich im Beitrag über die Drehgenehmigung in München. Entscheidend fürs Budget ist nur eines: Die beiden Verfahren laufen parallel und kosten getrennt Zeit.
Wind, Regen und tiefe Wolken machen einen Drohnentag nicht schwieriger, sondern unmöglich. Anders als bei einem Bodendreh gibt es keine Ausweichlösung: Was nicht geflogen werden darf, wird nicht geflogen. Das teure daran ist selten der Drohnenpilot, sondern alles, was um ihn herum gebucht war — Team, Location, Fahrzeuge, freigestellte Mitarbeitende.
Ein belastbares Angebot regelt diesen Fall deshalb ausdrücklich: Bis wann wird entschieden, wer entscheidet, was ein Ersatztermin kostet und ob eine Anfahrt berechnet wird. Wer diese Klausel im Angebot nicht findet, sollte danach fragen — nicht weil sie unfair wäre, sondern weil ihr Fehlen bedeutet, dass darüber noch nicht nachgedacht wurde.
Ein Drohnenangebot ohne Wetterklausel ist kein günstiges Angebot. Es ist ein unvollständiges.04 / Die Personen
In der offenen Kategorie fliegt eine Person auf Sicht — und muss dabei gleichzeitig die Umgebung im Blick behalten. Sobald das Motiv Aufmerksamkeit verlangt, also bei Kamerabewegungen entlang von Gebäuden, bei Fahraufnahmen oder in belebter Umgebung, arbeitet man mit zwei Personen: Pilot und Kameraoperator, dazu je nach Lage eine Person zur Absperrung.
Das ist kein Aufschlag für Komfort. Ein Pilot, der gleichzeitig kadriert, fliegt schlechter, und beide Aufgaben zugleich sind der häufigste Grund für Material, das technisch in Ordnung und gestalterisch unbrauchbar ist. Bei cineastischen Aerial-Aufnahmen ist die Zweipersonenbesetzung deshalb der Normalfall, nicht die Ausnahme.
05 / Die RechnungEin Drohnenangebot, das später keine Nachforderung auslöst, weist mindestens sieben Positionen aus: den Flugtag selbst mit Besetzung, die Betriebskategorie und die dafür nötigen Nachweise, gegebenenfalls das Genehmigungsverfahren mit Vorlaufzeit, den Versicherungsschutz für den konkreten Einsatz, die Drehgenehmigung am Ort, die Postproduktion des Materials und die Regelung für witterungsbedingten Ausfall.
Was in Angeboten dagegen selten steht und trotzdem Geld kostet: die Vorabprüfung des Luftraums am geplanten Ort. Flugbeschränkungen, Schutzgebiete und Kontrollzonen entscheiden darüber, ob ein Motiv überhaupt in Frage kommt. Diese Prüfung gehört vor die Motivfestlegung, nicht danach — sonst wird eine Location gebucht, die nicht befliegbar ist.
06 / Die EntscheidungBleibt der geplante Flug in der offenen Kategorie, und wenn nein: Wer beantragt was und mit welchem Vorlauf? Welche Nachweise hat die fliegende Person tatsächlich, und passen sie zur eingesetzten Drohnenklasse? Besteht ein gewerblicher Versicherungsschutz für genau diesen Einsatz? Und: Was passiert bei Wind?
Wer diese vier Antworten schriftlich hat, vergleicht Angebote, die vorher unvergleichbar waren. Was für ein bestimmtes Motiv in München und Umgebung möglich ist, lässt sich meist in einem kurzen Erstgespräch klären — oft schon anhand der Adresse.
Offene Kategorie heißt: auf Sicht, maximal 120 Meter, nicht über Menschenansammlungen. Jede Überschreitung führt in die spezielle Kategorie mit Genehmigungsverfahren.
Der Kompetenznachweis wird ab 250 Gramm oder Klasse C1 fällig. Das Fernpilotenzeugnis A2 kostet je nach Prüfstelle etwa 50 bis 450 Euro und gilt fünf Jahre.
München führt Kameradrohnen ausdrücklich als Hilfsmittel, das die Genehmigungsfreiheit auf öffentlichem Verkehrsgrund aufhebt.
Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben — für gewerbliche Einsätze mit entsprechender Police.
Nicht der Pilot ist der teure Ausfall, sondern Team, Location und freigestellte Mitarbeitende. Entscheidungszeitpunkt und Ersatztermin vorab regeln.
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