„Das ist doch öffentlicher Grund, da darf man drehen“ ist der teuerste Satz in der Vorbereitung. Er stimmt — aber nur unter fünf Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen.
München regelt Dreharbeiten kleinteiliger als die meisten Städte, und die Zuständigkeit wechselt mitunter innerhalb weniger hundert Meter. Wer das erst am Drehtag merkt, verliert nicht den Papierkram, sondern den Termin.
01 / Der IrrtumAuf öffentlichem Verkehrsgrund entfällt die Drehgenehmigung nur dann, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen zugleich vorliegen: Es werden ausschließlich Gehwege und Fußgängerzonen genutzt und der Fußgängerverkehr bleibt jederzeit ungehindert möglich. Es kommen ausschließlich Handkamera, Schulterkamera oder maximal eine Kamera auf Stativ zum Einsatz, dazu Mikrofon, Tonangel, tragbare kleinere Handlampen und Reflektoren. Es gibt keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten. Und es sind nicht mehr als fünf Personen am Dreh beteiligt, Schauspielerinnen und Crew zusammengerechnet.
Bemerkenswert ist die Liste dessen, was die Stadt ausdrücklich als Aufbau zählt: Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer — aber eben auch Stühle und Rollkoffer. Ein zweites Stativ, ein Rollkoffer mit Optiken, eine sechste Person: Jeder einzelne Punkt kippt die Genehmigungsfreiheit komplett. Es gibt hier keine Abstufung, weil alle Bedingungen kumulativ gelten.
In städtischen öffentlichen Grünanlagen greift eine eigene Systematik: Dort ist für Aufnahmen, die über den geringen Aufwand hinausgehen, immer eine gesonderte Ausnahmegenehmigung nötig — die Regeln des Verkehrsgrunds helfen nicht weiter.
02 / Die ZuständigkeitenDer häufigste Planungsfehler steckt in Zeile fünf. Englischer Garten, Hofgarten und Nymphenburg sind staatlich, nicht städtisch — eine Genehmigung des Servicebüros Film gilt dort nicht. Wer eine Motivliste quer durch die Innenstadt plant, hat damit schnell drei Behörden gleichzeitig im Verfahren.
Für Dreharbeiten in städtischen öffentlichen Grünanlagen nennt die Stadt eine Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen; die Anhörung des Baureferats ist darin bereits enthalten, im Einzelfall kann es länger dauern. Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist ausgeschlossen. Nur wenn bereits eine Genehmigung vorliegt und lediglich der Zeitraum verschoben oder verlängert wird, verkürzt sich die Bearbeitung.
Bei Schuldrehs gilt eine andere Logik: Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor Drehbeginn vorliegen, die eigentliche Bearbeitung dauert dann nur ein bis drei Arbeitstage — außer in den Ferien, wenn die Schulen kaum erreichbar sind. Empfohlen wird ausdrücklich, den Drehort vorher zu besichtigen und das Vorhaben mit der Schule abzustimmen, bevor der Antrag gestellt wird.
Bei den Kosten arbeitet die Stadt nachlaufend: Die Gesamtgebühren werden erst nach Ablauf der gesamten Drehzeit berechnet, damit Änderungen bei der Zahl der Tage oder der Sperrungen berücksichtigt werden können. Für die Kalkulation heißt das: Die Position steht im Angebot, der endgültige Betrag kommt später.
Der Antrag ist nicht das Nadelöhr. Das Nadelöhr ist die Entscheidung, an welchem Tag gedreht wird — und die fällt fast immer zu spät.04 / Das Beiwerk
Haltverbotszone. Wer Anfahrtszonen für Produktionsfahrzeuge freihalten will, braucht die Erlaubnis zur Einrichtung einer vorübergehenden Haltverbotszone. Sie ist eigenständig zu beantragen; die Verkehrszeichen selbst kommen von gewerblichen Schilderdiensten.
Zufahrtserlaubnis für Fußgängerzonen. Soll außerhalb der regulären Lieferzeiten Material mit Fahrzeugen angeliefert werden, ist das ein eigener Antrag — unabhängig davon, ob der Dreh selbst genehmigungsfrei wäre.
Straßensondernutzung. Der übersehenste Fall überhaupt: Der Dreh findet in einem Gebäude statt, aber auf dem Gehweg stehen Scheinwerfer oder ein Anhänger. Dafür braucht es keine Drehgenehmigung, sondern eine Erlaubnis zur Sondernutzung.
MVAS-Zertifikat. Bei höherem Aufwand verlangt die Stadt einen Nachweis nach den Merkheften für die Verkehrssicherung für die im Antrag genannte verantwortliche Person vor Ort. Wer den nicht hat, muss ihn einkaufen — und das braucht Vorlauf.
Skizze und Verpflichtungserklärung. Zum Antrag gehört eine genaue Skizze des Drehorts mit exakten Maßen und Angabe der Restbreiten; bei geplanten Straßensperren zusätzlich eine ausgefüllte Verpflichtungserklärung. Unvollständige Anträge starten die Frist nicht, sie verzögern sie.
05 / Die DrohneSobald eine Kameradrohne im Spiel ist, greifen zwei Ebenen gleichzeitig. Die Stadt führt Kameradrohnen ausdrücklich unter den Hilfsmitteln, die die Genehmigungsfreiheit auf öffentlichem Verkehrsgrund aufheben — es braucht also in jedem Fall eine Drehgenehmigung. Darüber liegt das Luftrecht mit Kompetenznachweisen, Betriebskategorien und Abständen, das mit der städtischen Erlaubnis nichts zu tun hat.
Was dafür im Einzelnen nachzuweisen ist, steht ausführlich im Beitrag über Drohnenflüge über München. Für die Terminplanung gilt: Die beiden Verfahren laufen parallel, nicht nacheinander — wer erst die eine Genehmigung abwartet, verliert Wochen.
Die brauchbarste Planungsregel lautet: Der Drehtermin steht erst fest, wenn die längste Frist auf der Motivliste rückwärts gerechnet ist. Bei einer Grünanlage sind das 15 Arbeitstage plus Puffer für Rückfragen, also realistisch fünf Wochen vor Drehbeginn — und zwar mit vollständigen Unterlagen, nicht mit der Absicht, welche einzureichen.
Zwei Erfahrungswerte helfen zusätzlich. Erstens: Die Motivliste vor dem Antrag auf Zuständigkeiten sortieren, nicht nach Drehreihenfolge. Drei Motive beim Freistaat sind ein Verfahren, drei Motive verteilt auf Stadt, Freistaat und Naturschutzbehörde sind drei. Zweitens: Bei knappem Zeitplan lohnt die Frage, ob ein Motiv auf privatem Grund dasselbe leistet. Ein Innenhof mit Erlaubnis des Eigentümers ist am Freitag verfügbar, ein Platz in der Innenstadt frühestens in einem Monat.
Eine Übersicht der Ansprechpartner nach Drehort veröffentlicht die Stadt in der Broschüre „Drehen in der Landeshauptstadt“. Wer regelmäßig in München produziert, sollte sie nicht suchen, sondern abgelegt haben. Wie wir das in der Produktion in München organisieren, besprechen wir gern im Erstgespräch.
Nur Gehwege und Fußgängerzonen, ungehinderter Fußgängerverkehr, höchstens eine Kamera auf Stativ, keine Aufbauten, höchstens fünf Personen. Ein Punkt kippt alles.
Die Stadt nennt neben Drohnen, Kabeln, Generatoren und Scheinwerfern ausdrücklich auch Stühle und Rollkoffer als Hilfsmittel.
Zuständig ist die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen — ebenso bei Hofgarten, Residenz, Feldherrnhalle und Friedensengel.
Die Anhörung des Baureferats ist enthalten, längere Bearbeitung im Einzelfall möglich. Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung gibt es nicht.
Haltverbotszone, Zufahrt in Fußgängerzonen, Straßensondernutzung bei Aufbauten vor dem Gebäude, MVAS-Nachweis, Skizze mit Restbreiten.
Imagefilme, Werbespots und Animation aus dem eigenen Studio. Drehgenehmigungen organisieren wir mit.
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